Behindertentestamente

II. Was

Was soll jedoch die einzelne Person erhalten beziehungsweise was kommt einem gesetzlichen Erben zu?

1. Erbeinsetzung

Auch durch ein Testament kann eine Erbeinsetzung - also die Bestimmung einzelner Personen, die Erbe nach mir werden sollen - erfolgen.

Wie auch im Fall der gesetzlichen Erbfolge regelt eine testamentarische Erbeinsetzung im Hinblick auf das "was" eine Person von dem Nachlass erhalten soll, lediglich die so genannte Erbquote.

Diese Erbquote kann zwischen 100 % (Alleinerbeinsetzung) bis zu 1/100.000.000 (bzw. unendlich) liegen.

Die Auswirkung, sobald mindestens zwei Personen an dem Nachlass als Erben beteiligt sind, ist jedoch immer gleich.

Diese Miterben bilden kraft Gesetzes eine so genannte ungeteilte Erbengemeinschaft. Diese ist zu vergleichen mit einer Gesellschaft.

Die ungeteilte Erbengemeinschaft "ersetzt" den Erblasser und tritt unmittelbar in sämtliche Rechtspositionen des Erblassers ein.

zurück