Behindertentestamente

Was ist ein Testament?

Ein Testament wird auch "letzter Wille", "letztwillige Verfügung" oder "Verfügung von Todes wegen" genannt.

Aus diesen Bezeichnungen ist unmittelbar zu erkennen, was ein Testament regelt und wann ein Testament eingreift.

Mit einem Testament wird die allerspäteste Verfügung eines Menschen bezeichnet, die er über sein Vermögen (sowohl aktiv als auch passiv) treffen kann.

Mit einem Testament kann er bestimmen, wer (I.), was (II.) und wie (III.) einzelne Personen aus seinem Vermögen nach dem eigenen Tod erhalten sollen.